Sie können, zu freien Terminen an unsere Räumlichkeiten mieten.
Hier die Übersicht der Belegung an den Wochenenden im zweiten und dritten Quartal 2025
Belegung II. Quartal
Belegung III. Quartal
(Stand 23.03.2025)
Zusammen gegen Corona
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Maßnahmen, die die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen, sich zurzeit nur eine begrenzte Anzahl von Menschen gleichzeitig in unseren Räumen aufhalten darf. Den Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei Folge zu leisten.
Wir wollen Sie trotz Corona weiterhin im Begegnungszentrum willkommen heißen. Vor- und Rücksicht bleibt oberstes Gebot.
Auch im Außenbereich des Begegnungszentrums ist weiterhin äußerste Vorsicht geboten.
Diese Hygienemaßnahmen bitten wir unbedingt einzuhalten:
- Zurzeit ist kein Publikumsverkehr möglich
- Beratungen und Hilfsangebote sind nur nach telefonischer Absprache möglich (Tel.: 0251 / 21 69 58)
- Händedesinfektion, Maskenpflicht und Abstandsgebot sind bei persönlicher Kontaktaufnahme auch im Außenbereich des BGZ einzuhalten
Wir informieren Sie gerne über die konkreten Bedingungen unserer Raumvermietung.
Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie hier: Das Team.
Informationen zum Thema Corona finden Sie hier:
Tipps zur Handhabung der Alltagsmaske
Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 18. Dezember 2020 gültigen Fassung PDF-Lesefassung
Sonderseite des NRW-Gesundheitsministeriums zum Coronavirus
Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Corona-Virus in leichter Sprache
Informationen der Stadt Münster rund um Corona